Eine wichtige Information vorab:
Der nachfolgende Artikel beschreibt die rein medizinischen Aufgaben des Laborarztes.
Zum Beruf des Laborarztes gehören auch Tätigkeiten der Dokumentation, der Organisation, evtl. der Verwaltung und sogar der Personalführung und/oder Forschung und Lehre.
Falls du Medizinstudent oder Arzt bist und dich für die Facharztausbildung in der Labormedizin interessierst, lies dir für mehr Informationen auch die anderen Artikel zum Thema Facharztwahl u.ä. auf dieser Webseite durch.
Im Medizinlabor werden Körperflüssigkeiten (Blut, Urin, Stuhl, Liquor, Aspirate, Abstriche etc.) und Gewebe auf bestimmte Parameter bzw. Fragestellungen hin untersucht. Der Laborarzt muss dazu zunächst die Anforderung auf ihre Sinnhaftigkeit kontrollieren und ggf. Rücksprache mit dem behandelnden Arzt halten. Die Analyseergebnisse werden durch den Labormediziner anschließend auf ihre Plausibilität überprüft, eine Befundinterpretation verfasst, Vorschläge/Hinweise zur weiteren Diagnostik (Stufendiagnostik, Differentialdiagnostik) und ggf. auch zur Therapie zu geben.
Das Ziel einer jeden Laboranalytik ist, möglichst zeitnah einen korrekten Laborbefund zu liefern. Bei hochpathologischen Befunden (z.B. bei V.a. Herzinfarkt, Gerinnungsstörung, Blutung) ist der Laborarzt dazu angehalten, den klinischen Arzt umgehend zu informieren. Das Erkennen solcher Notfälle bedarf oftmals auch einer guten Erfahrung, denn nicht immer reicht allein der “rot unterlegte” Laborwert im Computerprogramm als Indiz aus.
Beispiele aus dem Befundungsalltag, bei denen der Laborazt weiter abklären muss:
- Ist der geringe Hb-Wert „nur“ aufgrund einer (Mangel-)Anämie oder steckt dahinter eine akute Blutung, eine Leukämie, eine angeborene Hämoglobin-Synthese-Störung oder handelt es sich am Ende doch nur um einen präanalytischen Fehler bei der Blutentnahme auf der Station/in der Praxis?
- Spricht der auffällige IgM-Befund in der Infektionsserologie wirklich für eine akute Infektion? Oder handelt es sich hierbei um langpersistierende IgM-Antikörper ohne klinische Relevanz? Können zur Überprüfung weitere Analysen angeschlossen werden? Muss hier evtl. der behandelnde Arzt über wichtige Konsequenzen aufgeklärt werden (Meldepflicht, Therapieempfehlung, etc.)?
Die Beratungsleistung des Laborarztes
Zwar therapiert der Labormediziner nicht – das macht der behandelnde Arzt – aber er ist als “Diagnosensteller” bzw. “Befundinterpretierer” meist ausschlaggebend für die weitere Entscheidung des Klinikers. Der Laborarzt trägt somit eine große Verantwortung für das Wohlergehen des Patienten. Er steht für Rücksprachen mit den klinisch tätigen Ärzten zur Verfügung. Die konsiliarische Tätigkeit des Laborarztes erfolgt per Telefon oder ggf. auch im Rahmen einer Stationsvisite. Im Laufe des Arbeitstages erreichen ihn z.B. Anrufe von klinisch tätigen Ärzten, die eine Beratung wünschen oder eine Nachfrage zur Analyse haben.
Die konsiliarische Beratungsleistung des Laborarztes betrifft u.a.:
– die Indikationsstellung – z.B. sinnhafte Anforderung von Parametern, Stufendiagnostik
– die Einhaltung einer korrekten Präanalytik – z.B. welches Röhrchen ist notwendig, welche Abnahmebedingungen (Nüchternheit, Uhrzeit, körperliche Ruhe etc.) sind erforderlich, etc.
– Fragen zur Einschätzung des Laborbefundes, Fragen zum weiteren differentialdiagnostischen Vorgehen, teils auch Fragen zur Therapie
Arbeit im interdisziplinären Team
Der Labormediziner befasst sich aufgrund der diagnostischen Mannigfaltigkeit mit unterschiedlichen Disziplinen, unter anderen: Hämatologie, Klinische Chemie, Immunologie, Mikrobiologie, Molekularbiologie, Humangenetik etc. Daher gehört die Zusammenarbeit des Labormediziners mit einem interdisziplinären Team aus anderem fachärztlichen und nicht-ärztlichem Personal zum Alltag im Medizinlabor. Dazu zählen z.B. Naturwissenschaftler, Medizinisch-technische Laborasssitenten (MTLA), Medizinisch-technische Assistenten (MTA), Transfusionsmediziner, Humangenetiker, Mikrobiologen etc.
Delegation bestimmter Aufgaben an Fachpersonal
Der Laborarzt darf bestimmte Laboruntersuchungen unter seiner Anleitung und Überwachung an entsprechend qualifiziertes Personal delegieren. Dies betrifft die im Berufsjargon bezeichnete Routinearbeit im Labor, wie z.B.:
– die Annahme der Proben, Überprüfungen der Probenqualität und Zuordnung in den einzelnen Analysebereiche
– die Rückmeldung an den anfordernden Arzt bei Unklarheiten oder Problemen mit der Probe
– das Beladen der Analysemaschinen mit den Proben bzw. die Durchführung von Untersuchungen
– die Qualitätskontrollen und Korrekturen der Analysegerätschaften
– die technische Validation, d.h. die analytische Beurteilung der Untersuchungsergebnisse
Die Arbeit in diesen Bereichen werden jedoch stets vom Labormediziner angewiesen bzw. überwacht. Bei unklaren oder pathologischen Ergebnissen wird oftmals der Laborarzt direkt „an die Maschine“ geholt, um das Ergebnis zu überprüfen. Natürlich ist es insbesondere während der Facharztausbildung notwendig, dass der Assistenzarzt auch Aufgaben der MT(L)As übernimmt, z.B. (Blut)Ausstriche selber mikroskopiert oder mikrobiologische Präparate eigenständig anfertigt. Gerade dann kann man vom großen Wissen der MT(L)As profitieren.
Der Arbeitsplatz des Laborarztes, das Medizinlabor
Der Laborarzt arbeitet im Medizinlabor, das es sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich gibt. Zu den unterschiedlichen Medizinlaboren gibt es weiter unten einen Link zu einem ausführlichen Artikel. An manchen Großlaboren und an Unikliniken gehören zudem auch die Forschung und Lehre zum Alltag des Labormediziners (siehe Erfahrungsberichte; Link weiter unten).