Die Labormedizin dient der Früherkennung und Diagnostik von Krankheiten und ermöglicht das rechtzeitige Einleiten der richtigen Behandlung sowie deren Überwachung. Sie ist fächerübergreifend für nahezu alle medizinische Disziplinen tätig und begleitet den Menschen von seiner Entstehung im Mutterleib bis ins hohe Lebensalter.
Medizinisch-technische Fachangestellte tragen mit ihrer großen Expertise zu einer zuverlässigen Analyse und Auswertung der Ergebnisse bei.
In medizinischen Laboren werden die Aktivität bzw. Konzentration verschiedener Parameter von Blut, Gewebeproben und Körperausscheidungen analysiert.
Der Labormediziner kontrolliert und beurteilt die Ergebnisse und erstellt einen Befund für die Diagnostik und Stadieneinteilung von Krankheiten, Verlaufs- und Therapiekontrollen oder für die Prävention von Erkrankungen.
Mehr dazu: Was macht ein Laborarzt?
Über mikrobiologische Untersuchungen werden Patientenproben auf ansteckende Krankheiten untersucht. Durch Ausstrich der Körperflüssigkeit auf Nährstoffschalen und Aufzucht in Brutschränken können Keime angezüchtet und nachgewiesen werden.
Bei Fragen zur Therapiewahl, Kontrolluntersuchungen oder Bewertung der Ergebnisse steht der Laborarzt dem anfordernden Arzt unterstützend zur Seite. In komplexen Fällen wird gemeinsam über die weitere notwendige Labordiagnostik beraten (Postanalytik).
Laborärzte werden durch einen Auftrag eines behandelnden Arztes für den Patienten tätig und dürfen i.d.R. nur die angeforderten Analysen durchführen und abrechnen. Wie Laboruntersuchungen korrekt angefordert und abgerechnet werden, ist im Laborkompendium der Kassenärztlichen Bundesvereinigung festgelegt. Darin wird u.a. auf die rationale Stufendiagnostik hingewiesen, um überflüssige und nicht wegweisende Anforderungen zu vermeiden. Der Laborarzt ist dazu verpflichtet, die Anforderung auf Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit im Sinnes des Gesundheitssystems zu überprüfen.
Die Zuverlässigkeit der Analyseergebnisse und damit die Patientensicherheit wird durch die Umsetzung verbindlicher Qualitätskriterien auf verschiedenen Ebenen erreicht.
Internes Qualitätsmanagement
Ähnlich den Leitlinien für andere medizinische Fächer, existieren in der Labormedizin Richtlinen, die durch die Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erstellt wurden:
Die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Leistungen (RiLi-BÄK) ist für alle medizinischen Labore verbindlich. Sie schreibt die Mindestanforderungen an die Organisation und Struktur eines medzinischen Labors vor und führt an, welche Qualitätssicherungsmaßnahmen notwendig sind. Desweiteren werden Standards für die Durchführung zahlreicher Untersuchungen festgelegt.
Die Qualitätsstandards werden durch ein Labor-internes Qualitätsmanagement und einen “QM-Beauftragten” umgesetzt und überwacht .
Externe Qualitätskontrollen
Medizinische Labore, sowohl in Kliniken als auch in niedergelassenen Arztpraxen, müssen regelmäßig an externen Qualitätskontrollen teilnehmen, bei denen sie in Ringversuchen mit anderen Laboren verglichen werden. Folgende Institute führen Ringversuche deutschlandweit durch:
- DGQ
– Deutsche Gesellschaft für Qualität
- INSTAND
– Gesellschaft zur Förderung der Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien
- RFB
– Referenzinstitut für Bioanalytik
- INQUAM
– Institut für Qualitätsmanagement in Medizinischen Laboratorien
Gesellschaften, die Veranstaltungen und Fortbildungen zum Thema Qualitätssicherung bieten, sind
- DELAB
– Deutsche Gesellschaft für Laborberatung
- DGKL
– Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin e.V.
Akkreditierte Labore
Der höchste Qualitätsstandard, den ein medizinisches Labor derzeit in Deutschland erreichen kann, ist die Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkks). Diese “stellt sicher, dass die überprüften Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder Systeme hinsichtlich ihrer Qualität und Sicherheit verlässlich sind, sie einem technischen Mindestniveau entsprechen und mit den Vorgaben entsprechender Normen, Richtlinien und Gesetze konform sind. Daher werden diese objektiven Bestätigungen auch als Konformitätsbewertung bezeichnet.”