Die Erlaubnis und Regeln für Famulaturen trifft das Landesprüfungsamt deines Bundeslandes
Eine Recherche von jungelabormedizin.de bei den LPAs im Jahr 2019 hat ergeben, dass die Vorgaben je nach Bundesland sehr unterschiedlich sind.
Es gibt:
- LPAs, die explizit erwähnen, dass die Laboratoriumsmedizin zu den famulaturfähigen Fächern gehört (z.B. Uni Kiel, Uni Lepizig, Uni Jena)
- LPAs, die eine Famulatur explizit ausschließen (z.B. Charité Berlin)
- LPAs, die Famulaturen in klinisch-theoretischen Fachbereichen (neben der Laboratoriumsmedizin zählen dazu z.B. auch die Mikrobiologie, Pathologie) nur nach vorheriger Abstimmung mittels schriftlichem Antrag an das LPA erlauben
- LPAs, die zwar keine Laboratoriumsmedizin als Famulaturfach erlauben, jedoch in der Mikrobiologie, wenn bescheinigt wird, dass der Famulus bei Visiten, Patientenuntersuchungen und Erstellung von Diagnostik- und Therapieplänen eingebunden war (Uni Homburg)
- LPAs, die keine genauen Angaben in Ihrem Merkblatt über die Möglichkeit der Famulatur in der Laboratoriumsmedizin machen
Was du tun kannst, wenn eine Famulatur in der Labormedizin in deinem Bundesland/an deiner Uni offiziell nicht möglich ist
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Alternativen zur Famulatur in der Laboratoriumsmedizin
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Universitäten, an denen eine Famulatur und/oder ein PJ-Wahlfach in der Laboratoriumsmedizin möglich ist
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